Arbeits- und
Sozialrecht
Das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gehen fließend ineinander über. Während das Arbeitsrecht die Bedingungen und Folgen der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses, seiner Dauer und die Möglichkeiten seiner Beendigung regelt – und zwar sowohl im Hinblick auf das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber als auch im Hinblick auf die kollektivrechtlichen Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beziehungsweise zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft, so befasst sich das Sozialrecht mit denjenigen Sicherungen, die ein menschenwürdiges Leben insbesondere in Zeiten ermöglichen soll, in denen ein Arbeitsverhältnis nicht besteht. Wir beraten und vertreten Sie hier in sämtlichen Kern- und Randfragen. Kontaktieren Sie uns insbesondere, falls Sie Hilfe benötigen im Zusammenhang mit: einer Abmahnung, einer Kündigung, einem Zeugnis, einer beabsichtigten Teilzeitbeschäftigung, betrieblichen Mitbestimmungsrechten und/oder einem Sozial- Interessenausgleich.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Lindemann
Rechtsanwalt Christian Hesse