Strafrecht
Als Betroffener eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden Sie gegebenenfalls erstmalig mit einem Bereich der Justiz konfrontiert, den Sie bislang nur aus dem Fernsehen kannten. In der Regel geht jeder Mensch davon aus, niemals selbst Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung zu werden. Entsprechend bedrohlich erscheint das Auftreten der Ermittlungsbehörden gerade im Hinblick auf die Konsequenzen eines Schuldspruches. Hier aus Rechtsgrundkenntnis einen Fehler zu begehen, kann auch einen vollkommen Unschuldigen die Existenz kosten. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Hilfe eines Strafverteidigers nicht zu spät anzunehmen. Einen „Widerruf“ von Aussagen – Standardrepertoire vermeintlich lebensnaher Fernsehsendungen – gibt es im wirklichen Leben nicht. Dabei erfasst das Strafrecht ebenso den Vorwurf wirtschaftlicher Kriminalität des Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft ebenso wie die Trunkenheitsfahrt des auf seinen Führerschein dringend angewiesenen Aussendienstmitarbeiters und das Beschaffungsverhalten des Drogenabhängigen. Gemeinsam ist allen Fällen, dass mit empfindlichen Repressionen zu rechnen ist.