Dr. jur. Thorsten Lindemann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften in Münster (1991 bis 1995) mit Schwerpunktbildung im Arbeitsrecht
  • Referendariat beim LG Düsseldorf (1996 bis 1998)
  • Seit 1998 zugelassener Anwalt
  • 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 2003 Promotion zum Dr. jur.
  • 2003 Fachanwalt für Strafrecht
  • 2012 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Diverse Tätigkeiten als Dozent und Prüfer (u.a. Referendarausbildung bei dem Landgericht Aachen sowie im Rahmen der Fortbildungslehrgänge der Rechtsanwaltskammer Köln zum Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ und Prüfer).

Laut Focus Spezial „Deutschlands-Top-Anwälte“, das auf eine umfassende Recherche des Instituts Statista zurückgreift, gehört Herr Dr. Thorsten Lindemann bereits im neunten Jahr in Folge (2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023) zu den „Top-Anwälten im Fachbereich Miet-und Wohnungseigentumsrecht“.

Veröffentlichungen

  • Ermittlungsrechte und -pflichten der Staatsanwaltschaft nach Beginn der Hauptverhandlung, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 2003
  • Zur systematischen Interpretation des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB im Verhältnis zu § 267 Abs. 1 Variante 2 StGB, NStZ 1998, 23
  • Keine Kameras – Der Prozeß gegen O.J. Simpson: Vorbild für deutsche Gerichte?, DIE ZEIT, Nr. 29 vom 14.07.1995
  • Bäng!, Roman, Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag GmbH, Berlin 2015
  • Musik: www.thorstenlindemann.de

Mitgliedschaften

e-mail: info@lindemann.ac

Deutscher Anwaltverein

Kontakt
Stillstand ist Rückgang.
Wir bilden uns für Sie regelmäßig fort
z.B. im Deutschen Anwaltsverein.