Allgemeines Zivilrecht

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Mit dem allgemeinen Zivilrecht kommen Sie täglich in Kontakt; sei es beim Erwerb eines Gebrauchsgegenstandes (Brötchen, Zeitung, Fernseher, Auto), sei es bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Uns begleiten – oft unbemerkt – Vereinbarungen, die wir mit Anderen treffen, und die auch in lediglich mündlicher Form die Bedeutung eines Vertragsschlusses haben, fast immer mit der Konsequenz rechtlicher Verbindlichkeit, glücklicherweise selten mit dem Ergebnis eines Streits über die Reichweite dieser Verbindlichkeit. Um solche Streitigkeiten von vorn herein auszuschließen oder um Ihnen zu helfen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, sind wir für Sie da.