Maklerrecht

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Das Maklerrecht ist im Gesetz nur unvollständig geregelt. Daher haben die Gerichte eine Reihe von unterschiedlichen Maklerverträgen entwickelt. Die entscheidenden Fragen des Maklerrechts entscheiden sich daher oft erst anhand einer umfangreichen Kasuistik der Rechtsprechung zu bewerten.
Dabei stellt sich die Frage,

  • ob überhaupt ein Maklervertrag zustande gekommen ist,
  • mit wem ein Maklervertrag zustande gekommen ist,
  • welche Art der Tätigkeit vom Makler zu erbringen ist (Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit) und welche Tätigkeit des Maklers für das Entstehen des Provisionsanspruchs ausreichend ist,
  • welche Pflichten der Auftraggeber und der Makler haben,
  • wann der Provisionsanspruch entsteht und wann dieser gegebenenfalls wieder nachträglich entfällt,
  • gegen wen der Provisionszahlungsanspruch besteht,
  • wie lange und unter welchen Voraussetzungen nach Beendigung des Vertrages der Makler noch einen Anspruch auf Zahlung der Provision hat oder
  • wann dem Makler ein Aufwendungsersatzanspruch zusteht.

Dabei kommt es häufig auf die genauen Umstände der ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Makler und dem Auftraggeber bzw. Dritten an. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind in diesem Zusammenhang meist von nicht unerheblicher Bedeutung. Zudem gibt es gerade im Zusammenhang bei der Wohnungsvermietung die Sonderregelungen des Wohnungsvermittlungsgesetztes (WoVermG) zu beachten. Wir beraten und vertreten Sie daher gerne in allen Fragen des Maklerrechts.