Wohnungseigentumsrecht

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Das deutsche Wohnungseigentumsrecht ist leider kompliziert. Es bestehen sachenrechtliche Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind, vor allem aber handelt es sich bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft um eine der Gesellschaft angenäherte Gemeinschaft, in der man mehr teilt als nur die gemeinsame Adresse. Das enge Zusammenleben und die Abhängigkeit von einem Verwalter, der wiederum für nahezu jeden Fehler haftet, machen diese Form des Zusammenlebens in hohem Maße streitträchtig. Da das Wohnungseigentumsrecht und das Mietrecht nur unzureichend aufeinander abgestimmt sind, ist die rechtliche Aufarbeitung von Streitigkeiten insbesondere dann schwierig, wenn Wohnungen betroffen sind, die vermietet sind. Denn nicht selten verbietet die Gemeinschaft dem Eigentümer, was dessen Mieter ohne ausdrückliche Regelung grundsätzlich von ihm verlangen können. Nicht nur hier ist eine frühzeitige Beratung oftmals hilfreich.