Verkehrsrecht

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Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Verkehrszivilrecht, bei welchem es um die Abwehr oder Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen geht, auch den Bereich des Verkehrsstrafrechts und des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts (Bußgeldverfahren).

Im Bereich des Verkehrszivilrechts beraten und vertreten wir Sie bei der Regulierung von Verkehrsunfällen, d.h. sowohl der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Unfallgegner oder der Versicherung als auch der Abwehr solcher Ansprüche. Auch wenn sich die Versicherungen bei unstreitigen Sachverhalten häufig kulant zeigen und eine einfache und unbürokratische Regulierung auch ohne anwaltliche Inanspruchnahme anbieten, zeigt gerade der Umgang mit den Versicherungen, dass bei einer anwaltlichen Beratung und Vertretung deutlich höhere Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen erreicht werden können als ohne anwaltliche Vertretung. Die Kosten hierfür werden, soweit es um die Geltendmachung von Ansprüchen geht, meist vom Unfallgegner bzw. der hinter diesem stehenden Versicherung übernommen.

Im Bereich des Verkehrsstrafrechts beraten und vertreten wir Sie im Zusammenhang mit sämtlichen Straßenverkehrsdelikten, etwa bei Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung, dem sog. gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Trunkenheit am Steuer. Hierbei gilt es, unberechtigte Vorwürfe abzuwehren oder im Fall von berechtigten Vorwürfen eine schnelle Verständigung mit dem Opfer und den Strafverfolgungsbehörden herbeizuführen. Unser Ziel ist dabei, soweit dies möglich ist, die Vermeidung der Hauptverhandlung und eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens.

Im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts (Bußgeldverfahren) geht es sowohl um die Abwehr von Bußgeldern als auch die Vermeidung von Fahrverboten oder Eintragungen im Verkehrszentralregister. Trotz der Standardisierung sowohl bei den Messverfahren, beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen, als auch bei der Zumessung der Bußgelder bzw. der Dauer eines Fahrverbots gibt es im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht viele Möglichkeiten, Fehlerquellen bei der Messung aufzudecken oder auf die Dauer eines Fahrverbots oder die Höhe eins Bußgeldes einzuwirken. Auch hier beraten und vertreten wir Sie in allen diesen Bereichen mit dem Ziel, ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder eine Eintragung im Verkehrszentralregister zu vermeiden.

Im Verkehrsrecht bieten wir unter anderem folgende Leistungen:

  • Abwicklung von Verkehrsunfällen sowohl auf Schädiger- als auch auf Geschädigtenseite
  • Beratung bei Verkehrsunfällen
  • Verteidigung bei Verkehrsstraftaten (z.B. fahrlässiger Körperverletzung, Trunkenheit am Steuer, Fahren unter Einfluss von Drogen, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht / Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Fahren trotz Fahrverbots,  Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr etc.)
  • Vertretung in Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten (z.B. Handy am Steuer, Tempoverstöße, Rotlichtverstöße, Parkverstöße)
  • Abwehr von Fahrverboten und Bußgeldern